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Liebe Gäste, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden
Reisebedingungen. Diese werden, soweit wirksam einbezogen,
im Fall Ihrer Buchung Inhalt des Reisevertrags. Für Flug-
leistungen gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen
des ausführenden Luftfahrtunternehmens, bei regulären
Linienflügen mit internationalen Linienfluggesellschaften
ferner die allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die
in Ihrem Reisebüro oder im Internet zur Verfügung stehen.
1 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde SailTrek den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, insbesondere auch bezüglich angebotener Flugleistungen, sowie diese Reisebedingungen.1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch SailTrek zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung sowie ein ggf. im Reisebüro unterzeichnetes Buchungsformular stellen keine Annahme des Reisevertrags dar. SailTrek ist im Fall der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden aus- drücklich die Nichtannahme zu erklären und/oder die Nichtannahme zu begründen. 1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.4 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist SailTrek 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt. 2 Zahlungen 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Reservierungs- bestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins gemä฿ Paragraph 651 k BGB wird folgende Anzahlung fällig: 50 % Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über SailTrek vermittelten Versicherung fällig.Reisebedingungen 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reise- beginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.2.3 Bei Buchung ab 30 Tage vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Reservierungsbestätigung bzw. auf der Rückseite des neutralen Buchungsformulars. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, behält sich SailTrek vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Punkt 7 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Darüber hinaus ist SailTrek berechtigt, bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10 Euro zu erheben sowie die durch die Nichtzahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren) weiterzubelasten. Dieses Recht steht SailTrek nicht nur bei Zahlung des Reisepreises, sondern bei jeglichen Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber SailTrek zu. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden in jedem Fall unbenommen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an SailTrek zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Kunde weitere Zahlungsarten unter www.sailtrk.ch. SailTrek behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit SailTrek ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich SailTrek das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Kunden gewählten Zahlart behält sich SailTrek das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises, der Bordabrechnung oder von Ausflugsbuchungen) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Gast vor dem Zahlungsvorgang rechtzeitig informiert. 3 Leistungen 3.1 Die Leistungsverpflichtung von SailTrek ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von SailTrek. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung ausschlaggebend. SailTrek behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- und Visagebühren o. Ä., die von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von SailTrek verauslagt, so ist SailTrek berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiterzubelasten. Mehrkosten (z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von SailTrek zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Gast selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.3.2 Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von SailTrek nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von SailTrek oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z. B. Hotels, örtlichen Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von SailTrek nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von SailTrek gemacht wurden. 4 Leistungsänderungen 4.1 Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich, die SailTrek sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird SailTrek den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.4.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen des vereinbarten Inhalts des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von SailTrek nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. 4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SailTrek ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. 5 Preise und Preisänderungen 5.1 Die in dem Prospekt angegebenen Preise sind für SailTrek bindend. SailTrek behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die SailTrek den Kunden vor der Buchung selbstverständlich informiert: Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt ausgeschriebenen Reisepreises ist im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zulässig. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist.5.2 Bei den Reisen von SailTrek gilt i. d. R. der jeweilige Saisonpreis jeder Reise entsprechend der Saisontabelle, sofern keine Ausnahme vermerkt ist. 5.3 Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter bei Reiseantritt. 5.4 SailTrek behält sich das Recht vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten der Schiffe), so kann SailTrek den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: * Werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten bzw. die bei SailTrek als Beförderer anfallenden zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der mitreisenden Gäste des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann SailTrek vom Kunden verlangen. b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafengebühren gegenüber SailTrek erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für SailTrek verteuert hat. c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für SailTrek verteuert hat. 5.5 Eine Erhöhung nach 5.4 a) bis c) ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für SailTrek nicht vorhersehbar waren. 5.6 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat SailTrek den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SailTrek in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot zu offerieren. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung über die Preiserhöhungen SailTrek gegenüber geltend zu machen. 6 Rücktritt und Kündigung durch SailTrek 6.1 a) Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der entsprechenden Leistungs- oder Reisebeschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist SailTrek berechtigt, von der betroffenen Reiseleistung oder Reise bis zum 36.Tag vor Reisebeginn zurückzutreten. Die Mitteilung über das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und den damit zusammenhängenden Rücktritt von der Reiseleistung oder Reise muss dem Kunden bis 36 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zugegangen sein. Wird die Reiseleistung oder Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die auf diese Reiseleistung oder - sofern es sich um eine Kündigung der Reise handelt - die auf die Reise geleistete Zahlung zurück. SailTrek ist berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei der Reiseleistung Busanreise den Transfer oder Teilstrecken des Transfers auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen. b) Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.6.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen werden. Für eventuell entstehende Mehrkosten steht SailTrek nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von SailTrek hinausgeht, und der Kunde keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung. 6.3 SailTrek ist zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn der Kunde Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches an Bord bringt; ferner, wenn er Drogen konsumiert oder an Bord bringt bzw. Straftaten begeht. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Versuchs des Vorgenannten vor. 6.4 An Bord gilt eine Bordordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. 6.5 Der Kapitän ist für Schiff und Besatzung verantwortlich. Er besitzt hinsichtlich der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Einhaltung der Bordordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist in dieser Eigenschaft berechtigt, den Kunden entschädigungslos von Bord zu weisen. 7 Rücktritt durch den Kunden 7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SailTrek innerhalb der Öffnungszeiten des SailTrek Kundencenters. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht SailTrek unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung jeweils p. P. und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis zu: Bis zum 50. Tag* (mind. 50 p. P.) 20 % Vom 49. Tag bis zum 30. Tag* 25 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag* 35 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag* 60 % Ab dem 14. Tag* 80 % Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträgl. Stornierung 95 % * Vor Reisebeginn Prämien für über SailTrek vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils p. P. und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 80 % Bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht SailTrek eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich SailTrek das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket fallen Rücktrittskosten in Höhe von 100 % des Preises für das An- und Abreisepaket an. 7.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass SailTrek kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. SailTrek bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. SailTrek ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 7.4 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 7.5 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung HanseMerkur eine Reise-Rücktritts-Versicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen. 8 Umbuchung 8.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen), besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von SailTrek folgende Kosten berechnet: 250 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann - wenn überhaupt - generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei SailTrek eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderung/Personenersetzung) werden 50 Euro Bearbeitungsgebühr p. P. berechnet, außer bei Linienflügen ab 5 Wochen bis 4 Tage vor Abflug. Hier bedarf es der Rückbestätigung durch SailTrek, und eventuell anfallende Kosten (bis zu 300 Euro p. P.) werden der Buchung belastet. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich.8.2 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. 9 Gewährleistung, Kündigung durch den Kunden 9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemä erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von SailTrek eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.9.2 Schäden oder Zustellverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen i. d. R. Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von uns anzuzeigen. Ohne ordnungsgemäe Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts. 9.3 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in ยง 651 c BGB bezeichneten Art nach ยง 651 e BGB oder aus wichtigem, für SailTrek erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er SailTrek zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von SailTrek verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, für SailTrek erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 9.4 a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von SailTrek erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, hat der Kunde ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber SailTrek geltend zu machen. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungs- verzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemä Ziffer 9.2, wenn Gewährleistungs- rechte aus den Paragraph 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SailTrek unter folgender Anschrift erfolgen: SailTrek GmbH, Schumacherweg 19 CH-8046 Zürich. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. c) Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt. 10 Haftung/Haftungsbeschränkung 10.1 Die vertragliche Haftung von SailTrek für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweita) ein Schaden des Kunden von SailTrek weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) SailTrek für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Für alle gegen SailTrek gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des doppelten Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 10.3 Die Seebeförderung unterliegt der Haftungsordnung des Übereinkommens von Athen von 1974 und des Protokolls von 2002 sowie dem IMO-Vorbehalt und den IMO-Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens, die in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 umgesetzt wurden. Die Regelung dieses Absatzes findet nur dann keine Anwendung, wenn die Regelungen in Punkt 10.1 zu einer geringen Inanspruchnahme von SailTrek führen. SailTrek weist in Zusammenhang mit der Haftungsordnung bei Seebeförderung auf die folgenden zu beachtenden Punkte hin: a) Unabhängig vom Bestehen eines Schadensersatzanspruchs zahlt SailTrek bei Tod und Körperverletzung infolge eines Schifffahrtsereignisses binnen 15 Tagen nach Feststellung des Schadensberechtigten eine angemessene Vorschusszahlung je Person und Vorfall, im Todesfall mindestens 21.000,00 Euro. Die Vorschusszahlung stellt kein Anerkenntnis welchen Anspruchs auch immer dar. Die Vorschusszahlung kann mit eventuell zu zahlenden Schadensersatzzahlungen verrechnet werden. Sie ist an SailTrek zurückzuzahlen, wenn der Empfänger der Vorschusszahlung nicht schadensersatzberechtigt war (siehe Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009). b) Die Haftung von SailTrek für den Verlust und die Beschädigung von Gepäck, Mobilitätshilfen und anderer Spezialausrüstung, die von Kunden und/oder Mitreisenden mit eingeschränkter Mobilität verwendet werden, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde und/oder Mitreisende den Schaden bei einem erkennbaren Schaden nicht spätestens bei der Ausschiffung oder bei nicht erkennbaren Schäden spätestens 15 Tage nach der Ausschiffung SailTrek mitteilt. Der schriftlichen Mitteilung bedarf es nicht, wenn der Schaden von den Parteien gemeinsam innerhalb der Frist festgestellt wird. c) SailTrek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen (z. B. Geld, wichtige Dokumente, begebbare Wertpapiere, Edelmetalle,Juwelen,Schmuck, Kunstgegenstände, Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme und mobile Endgeräte - wie etwa Laptops oder Tablets -, jeweils mit Zubehör etc.), es sei denn, sie wurden bei der Beförderung zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt, beispielsweise zur Aufbewahrung im Safe deponiert. 10.4 Wertgegenstände im vorgenannten Sinne sind im Rahmen der An- und Abreise vom Reisenden in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen. SailTrek haftet ausdrücklich nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, die im Rahmen der An- und Abreise im aufgegebenen Reisegepäck mitgeführt werden. 10.5 SailTrek haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und/oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche und Ausstellungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, es sei denn, SailTrek erweckt den Anschein, Veranstalter zu sein. SailTrek haftet jedoch, wenn und soweit für den dem Kunden entstandenen Schaden die Verletzung uns obliegender Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist. 10.6 Eine etwaige Flugbeförderung als Teil der Pauschalreise unterliegt der Haftungsordnung des Montrealer Übereinkommens von 1999 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung. 10.7 Die Reiseleitung an Bord der Schiffe von SailTrek, Reisevermittler und/ oder sonstige Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche der Kunden gegenüber SailTrek anzuerkennen. 10.8 SailTrek empfiehlt den Kunden im eigenen Interesse den Abschluss einer Reise- Unfallversicherung und einer Reisegepäck-Versicherung. 11 Medizinische Versorgung an Bord Ein Schiffsarzt steht nicht auf allen Reisen zu Verfügung. Die Sprechzeiten erfahren Sie an Bord. Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befinden oder besondere Anliegen haben, werden gebeten, den Schiffsarzt am Anfang der Reise zu informieren. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen des Schiffsarztes kein Bestandteil des Reisevertrags sind und der Schiffsarzt in seinen medizinischen Entscheidungen nicht den Weisungen von SailTrek unterworfen ist. Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Sollten Sie an chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen leiden, nehmen Sie bitte vor einer Reisebuchung Kontakt zu SailTrek auf, um die Möglichkeit der Teilnahme an einer SailTrek und die Gestaltung der Rahmenbedingungen abzustimmen. Die Krankenbehandlung erfolgt gegen Bezahlung (Abrechnung am Ende der Reise über Ihre Bordabrechnung; keine Abrechnung über Krankenkassenkarte oder Auslandskrankenschein möglich). Sie erhalten am Ende der Reise eine detaillierte Arztrechnung auf die Kabine, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung einreichen können. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise- Krankenversicherung. Bei Risikofällen kann der Patient im nächsten Hafen ausgeschifft werden. Die für die Ausschiffung und die Krankenbehandlung entstehenden Kosten trägt der Patient. Soweit verfügbar, stellt SailTrek im Fall einer medizinischen Ausschiffung eine Betreuung durch eine Agentur. Für die Entsorgung von medizinischen Abfällen (Insulinspritzen etc.) kontaktieren Sie bitte das Bordhospital. Sollten Sie spezielle Medikamente benötigen, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge im Handgepäck mit an Bord. Bitte beachten Sie hierbei jedoch die EU-Richtlinie zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck sowie ggf. zu berücksichtigende Einfuhr- oder Zollbeschränkungen des Ziellands.12 Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von SailTrek ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, und Säuglingen unter 6 Monaten nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auf allen Routen, die 3 oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweisen, für Säuglinge ein Mindestalter von 12 Monaten gilt.13 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 13.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von SailTrek sowie von SailTrek beauftragten Dritten zu befolgen. 13.2 SailTrek wird deutsche Staatsangehorige uber Bestimmungen von Pass., Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie uber deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Angehörigen anderer Staaten gibt das jeweils zustandige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventuell Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehorigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass, Fluchtlingsausweis etc.) vorliegen. 13.3 Der Kunde ist verantwortlich fur das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Busgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn SailTrek nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbetrage, die SailTrek in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten. 13.4 Der Kunde hat SailTrek alle fur die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfugung zu stellen. 13.5 SailTrek haftet nicht fur die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch die jeweils zuständige Stelle (z. B. diplomatische Vertretung), wenn der Kunde diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, SailTrek hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 13.6 SailTrek ist im Fall des Verstoses gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäs vorstehender Ziffer 13.4, berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Rucktrittsgebuhren gemäs Ziffer 7.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, SailTrek nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. 13.7 Sind fur die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, vom Kunden Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung SailTrek übernommen hat, so ist SailTrek berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten an den Kunden weiterzubelasten. 14 Datenschutz Die im Rahmen Ihrer Buchung angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer etc.) werden zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus können die Daten zur Zusendung von aktuellen Informationen und Angeboten verwendet werden. Sollten Sie diese Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an SailTrek.15 Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens SailTrek ist laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die aller Voraussicht nach seinen Flug durchführen wird. Sobald SailTrek sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist SailTrek verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Sollte sich daran noch etwas ändern, muss der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die "Black List" ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm16 Verjährung, Abtretungsverbot, Gerichtsstand 16.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den ยงยง 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.16.2 Alle übrigen Ansprüche nach den ยงยง 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 16.3 Die Verjährung nach Ziffer 16.1 und 16.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 16.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem SailTrek die Ansprüche schriftlich zurückweist. 16.5 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig. 16.6 Der Kunde kann SailTrek nur am Sitz ihrer schweizer Niederlassung in Zürich verklagen. 16.7 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und SailTrek als Reiseveranstalter findet ausschließlich schweizer Recht Anwendung. 16.8 Für Klagen von SailTrek gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der schweizer Niederlassung von SailTrek, Zürich, maßgebend. 16.9 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und/oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder der Reisebedingungen zur Folge. 16.10 Diese Reisebedingungen und alle Angaben im SailTrek Katalog 2015/2016 entsprechen dem Stand von Februar 2014. Sie gelten für alle Reisen aus dem SailTrek Katalog 2015/2016 mit SailTrek und ersetzen mögliche frühere auf diesen Katalog bezogene Versionen oder Auflagen. |
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